Kundeninformationen zur GEMA und Discjockeys
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die GEMA setzt seit dem 01.04.2013 eine Lizensierung von vervielfältigten Musikwerken zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe durch Discjockeys (Deejay) u.ä. um. Bei dieser Lizensierung handelt es sich um eine gesetzliche Regelung an der kein Discjockey (Deejay) vorbei kommt.
Jeder Discjockey (Deejay) muss seine Musiksammlung, originale Tonträger ausgenommen, bei der GEMA angemeldet und lizensiert haben um aus dieser zukünftig öffentlich darbieten zu dürfen. Jeder neue Titel muss ebenfalls in diese Lizensierung aufgenommen werden. Dieses wurde von der GEMA am 14.03.2013 beschlossen. Die Anmelde Karenzzeit für Discjockeys (Deejays) ist aus diesem Grund bis zum 31.12.2013 eingeräumt worden, was leider nicht beteutet dass sich Gelder durch eine verspätete Anmeldung sparen lassen. Aus diesem Grund registriete ich bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Musiksammlung bei der GEMA.
Diese Lizensierung befreit generell Veranstalter nicht von der Anmeldung einer Veranstaltung der der GEMA, jedoch sparen Sie auch Geld in dem laut Zeitungsberichten für Veranstalter der in der Vergangenheit durch die GEMA erhobene 30%tige "Laptopzuschlag" wegfällt.
Sollte zukünftig ein nicht angemeldeter Discjockey bei der Überprüfung durch einen GEMA Außendienstmitarbeiter auffallen, so bin ich mir sicher dass die Party an diesem Abend gelaufen ist.
Ihr DJ-Ben-i